Erwägungsgrund 4 32014D0430
Die EU BAM Rafah sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 weiter verlängert werden.
Die EU BAM Rafah sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 weiter verlängert werden.