Erwägungsgrund 1 32014D0444Mit Schreiben vom 7. März 2014 ist Herr Haris TAGARAS von seinem Amt als Richter ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (im…
Erwägungsgrund 3 32014D0444Daher sollte ein Beschluss zur Streichung des Namens eines Richters ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst in der mit dem Beschluss 2013/181/EU des…
Erwägungsgrund 2 32014D0444Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 979/2012 sieht vor, dass der Name eines Richters ad interim in der Liste der Richter ad interim gestrichen wird, wenn der…
Erwägungsgrund 2 32013D0181Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 979/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Richter ad interim des Gerichts für den…
Anhang 1 32025D0484BESCHLUSS (GASP) 2025/484 DES RATES vom 11. März 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen: 1. Mehmet Ferruh AKALIN.