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Das am 18. März 2007 in Kraft getretene Übereinkommen der Unesco zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, bei dem die Union Vertragspartei ist, soll die kulturelle Vielfalt erhalten und fördern, die Interkulturalität begünstigen und das Bewusstsein für den Wert der kulturellen Vielfalt auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene stärken.
Das UNESCO-Übereinkommen ist ein relevantes, wirksames Instrument für die Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Austauschs, denen sowohl die…
In seinen Entschließungen vom 1. Dezember 2005 und 4. April 2006 zur Doha-Runde und zu den WTO-Ministerkonferenzen fordert das Europäische Parlament,…
Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird im Namen der Gemeinschaft angenommen.
Im November 2004 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Gemeinschaft an den Verhandlungen auf Ebene der Organisation der Vereinten Nationen für…
Das Übereinkommen ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten und liegt für die Union zur Unterzeichnung auf.
Das Übereinkommen ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten und liegt für die Union und ihre Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung auf.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.