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Das UNESCO-Übereinkommen ist ein relevantes, wirksames Instrument für die Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Austauschs, denen sowohl die Gemeinschaft, wie dies in Artikel 151 Absatz 4 des Vertrags zum Ausdruck kommt, als auch ihre Mitgliedstaaten größte Bedeutung beimessen. Es leistet einen Beitrag zur gegenseitigen Achtung und zum gegenseitigen Verständnis der Kulturen weltweit.
Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird im Namen der Gemeinschaft angenommen.
Die vom UNESCO-Übereinkommen betroffenen Bereiche fallen teils in die Zuständigkeit der Gemeinschaft, teils in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Deshalb…
Das UNESCO-Übereinkommen sollte so schnell wie möglich angenommen werden.
Das Übereinkommen trägt zur Verwirklichung der Ziele der Umweltpolitik der Gemeinschaft bei. Deshalb sollte die Gemeinschaft dieses Übereinkommen so rasch wie…
Im November 2004 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Gemeinschaft an den Verhandlungen auf Ebene der Organisation der Vereinten Nationen für…
Die Gemeinschaft erkennt die Wichtigkeit des Übereinkommens beim Schutz der nachhaltigen Fischerei als Mittel zur Gewährleistung der ökologischen Erhaltung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.