Erwägungsgrund 1 32014D0451
Nach Artikel 10 Absatz 4 des Beschlusses 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) sind die Einzelheiten der Beteiligung von Drittstaaten in Übereinkünften und etwa erforderlichen technischen Zusatzvereinbarungen zu regeln, die gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union geschlossen werden.