Erwägungsgrund 2 32014D0453
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 des EWR-Abkommens (im Folgenden „Protokoll 31“) beschließen.
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 des EWR-Abkommens (im Folgenden „Protokoll 31“) beschließen.