Erwägungsgrund 3 32014D0048
Das Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2012/653/EU der Kommission vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2013 vorläufig angewendet.
Das Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2012/653/EU der Kommission vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2013 vorläufig angewendet.