Erwägungsgrund 3 32014D0800BESCHLUSS 2014/800/GASP DES RATES vom 17. November 2014 über die Einleitung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) und zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP
Entsprechend der Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs und nachdem die EUAM Ukraine ihre erste Einsatzfähigkeit erreicht hat, sollte die EUAM Ukraine am…
Art. 4 32022D1968BESCHLUSS (GASP) 2022/1968 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)
Der Beschluss zur Einleitung der EUMAM Ukraine wird vom Rat gefasst, nachdem der Missionsplan für die EUMAM Ukraine, einschließlich deren Einsatzregeln,…
Art. 16 Abs. 1 32019D2110BESCHLUSS (GASP) 2019/2110 DES RATES vom 9. Dezember 2019 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Die Mission wird durch einen Beschluss des Rates an dem Tag eingeleitet, den der Zivile Operationskommandeur der EUAM RCA empfiehlt, sobald die EUAM RCA ihre…
Art. 2 32014D0800BESCHLUSS 2014/800/GASP DES RATES vom 17. November 2014 über die Einleitung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) und zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP
Der Zivile Operationskommandeur der EUAM Ukraine wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Operation zu beginnen.
Art. 1 32014D0800BESCHLUSS 2014/800/GASP DES RATES vom 17. November 2014 über die Einleitung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) und zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP
Die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) wird am 1. Dezember 2014 eingeleitet.