Erwägungsgrund 4 32014D0493
Das Abkommen umfasst Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, nämlich die in Artikel 77 Buchstabe i des Abkommens genannten Angelegenheiten.
Das Abkommen umfasst Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, nämlich die in Artikel 77 Buchstabe i des Abkommens genannten Angelegenheiten.