Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2014/5/EU)
Um die Fortsetzung der Fangtätigkeiten der Schiffe der Union sicherzustellen, sollte das neue Protokoll ab dem 18. Januar 2014 vorläufig angewandt werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Erwägungsgrund 5 32014D0005
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