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Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens sieht insbesondere vor, dass das Abkommen im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien jeweils um weitere Fünfjahreszeiträume verlängert werden kann. Mit dem Beschluss 2009/313/EG hat der Rat zuletzt die Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre genehmigt.
Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens bestimmt insbesondere, dass das Abkommen im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien jeweils um weitere…
Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens sieht insbesondere vor, dass das Abkommen mit seinen etwaigen Änderungen durch eine schriftliche Vereinbarung der…
Artikel XII Absatz 2 des Abkommens lautet: „Das Abkommen wird zunächst für fünf Jahre geschlossen und kann im Einvernehmen beider Vertragsparteien nach einer…
Mit dem Beschluss 2003/798/EG hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um einen ersten weiteren Fünfjahreszeitraum genehmigt.
In Artikel 12 Buchstabe b) des Abkommens heißt es: „Das Abkommen wird anfänglich für fünf Jahre geschlossen. Vorbehaltlich der Überprüfung durch die…
Mit dem Beschluss 2009/306/EG des Rates wurde das Abkommen um weitere fünf Jahre verlängert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.