Erwägungsgrund 2 32009D0313BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2009/313/EG)
Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens bestimmt insbesondere, dass das Abkommen im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien jeweils um weitere…
Erwägungsgrund 2 32004D0756BESCHLUSS DES RATES vom 4. Oktober 2004 zum Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2004/756/EG)
In Artikel 12 Buchstabe b) des Abkommens heißt es: „Das Abkommen wird anfänglich für fünf Jahre geschlossen. Vorbehaltlich der Überprüfung durch die…
Erwägungsgrund 2 32009D0501BESCHLUSS DES RATES vom 19. Januar 2009 über den Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (2009/501/EG)
Artikel 11 Buchstabe b des Abkommens sieht vor, dass das Abkommen zunächst für fünf Jahre geschlossen wird und nach Bewertung im letzten Jahr jedes…
Erwägungsgrund 2 32010D0566BESCHLUSS Nr. 1/2010 DES ASSOZIATIONSRATES EU-ALGERIEN vom 3. August 2010 zur Änderung von Artikel 15 Absatz 7 des Protokolls Nr. 6 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2010/566/EU)
Im Interesse der Klarheit, der langfristigen wirtschaftlichen Planungssicherheit und der Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten sind die…
Erwägungsgrund 4 32009D0306Die Vereinigten Staaten von Amerika haben der Kommission mitgeteilt, dass sie eine Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre befürworten. Eine rasche…
Erwägungsgrund 2 32006D0511BESCHLUSS DES RATES vom 11. Juli 2006 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007 (2006/511/EG)
Die beiden Parteien haben beschlossen, das derzeitige, mit der Verordnung (EG) Nr. 249/2002 des Rates genehmigte Protokoll, geändert durch das mit der…