Erwägungsgrund 2 32014D0507
Angesichts der andauernden rechtswidrigen Eingliederung der Krim durch Annexion vertritt der Rat die Auffassung, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um den Handel mit der Krim und Sewastopol sowie Investitionen auf der Krim und in Sewastopol zu beschränken.