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Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 6. März 2014 die grundlose Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation scharf verurteilt und die Russische Föderation aufgefordert, unverzüglich ihre Streitkräfte in die Gebiete zurückzubeordern, in denen sie gemäß den einschlägigen Abkommen dauerhaft stationiert sein dürfen. Sie erklärten, dass alle weiteren Schritte der Russischen Föderation zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine zu zusätzlichen und weitreichenden Konsequenzen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits führen würden; dies würde eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen betreffen.
Am 6. März 2014 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Union die grundlose Verletzung der Souveränität und der territorialen…
Am 6. März 2014 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Union die grundlose Verletzung der Souveränität und der territorialen…
Am 6. März 2014 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Union die grundlose Verletzung der Souveränität und der territorialen…
Der Europäische Rat hat am 30. August 2014 den wachsenden Zustrom von Kämpfern und Waffen aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in die Ostukraine und…
Der Rat hat am 20. Februar 2014 jede Gewaltanwendung in der Ukraine auf das Schärfste verurteilt. Er forderte die sofortige Beendigung der Gewalt in der Ukraine…
Am 20. Februar 2014 hat der Rat alle Formen der Gewaltanwendung in der Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Er forderte die sofortige Einstellung der Gewalt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.