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Als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation (im Folgenden „Russland“) im Jahr 2014 und auf ihre anhaltenden destabilisierenden Handlungen in der Ostukraine hat die Union bereits Wirtschaftssanktionen, die mit der unvollständigen Umsetzung der unter der Schirmherrschaft der trilateralen Kontaktgruppe der OSZE in Minsk unterzeichneten Vereinbarungen als Reaktion auf die Krise in der Ukraine und ihrer unmittelbaren Nachbarschaft (im Folgenden „Minsker Vereinbarungen“) im Zusammenhang stehen, Sanktionen im Hinblick auf Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, und Sanktionen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch Russland eingeführt.
Als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation im Jahr 2014 und auf Russlands…
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 20./21. März 2014 die unrechtmäßige Eingliederung der Autonomen Republik Krim (im Folgenden „Krim“) und der Stadt…
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 20. und 21. März 2014 die Eingliederung der Autonomen Republik Krim (im Folgenden „Krim“) und der Stadt Sewastopol…
Angesichts der andauernden rechtswidrigen Eingliederung der Krim durch Annexion vertritt der Rat die Auffassung, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden…
Der Rat erließ am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP über Beschränkungen für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol und über die direkte oder…
Angesichts der andauernden rechtswidrigen Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion vertritt der Rat die Auffassung, dass Maßnahmen ergriffen werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.