Erwägungsgrund 2 32014D0537
Nach der Annahme des Beschlusses des Rates vom 14. März 2014 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen hat die Hohe Vertreterin gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über die Modalitäten der Überstellung von Personen, denen von der militärischen Operation der Europäischen Union (EUFOR RCA) im Rahmen der Erfüllung ihres Mandats die Freiheit entzogen wurde, an die Zentralafrikanische Republik und die für diese Personen geltenden Garantien (im Folgenden „Abkommen“), ausgehandelt.