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Der derzeitige Umfang der Eigenmittel des Fonds gestattet keine wesentliche Steigerung der Tätigkeiten des Fonds, wozu der Europäischen Rat aufforderte, da die Risikokapital- und Garantieoperationen des Fonds die in der Satzung oder die von der Generalversammlung des Fonds festgelegten Höchstbeträge des Gesamtengagements des Fonds nicht überschreiten dürfen. Außerdem wird die Fähigkeit des Fonds zur Bonitätsverbesserung durch den Umfang seiner verfügbaren Eigenmittel beschränkt.
Eigenmittel, die zur Einhaltung der nach Absatz 3 des vorliegenden Artikels mitgeteilten Empfehlungen für zusätzlichen Eigenmittel eingesetzt werden, um andere…
Die Risikokapital- und Garantieoperationen des Fonds dürfen die in Artikel 26 der Satzung oder die von der Generalversammlung des Fonds festgelegten…
Der Verwaltungsrat des Fonds billigte daher am 26. November 2013 die Gründe für eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals des Fonds um bis zu 1 500 Mio. EUR, was…
Um sicherzustellen, dass qualifizierte Risikokapitalfonds nicht zum Entstehen von Systemrisiken beitragen und sich bei ihren Investitionstätigkeiten auf die…
Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 500 Mio. EUR (zu…
Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 500 Mio. EUR (zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.