Erwägungsgrund 1 32014D0060
Am 23. Juli 2007 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 893/2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (im Folgenden „Abkommen“) angenommen. Ein Protokoll, das die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem Abkommen festlegt, lief am 15. September 2012 aus.