Erwägungsgrund 3 32014D0794BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit hinsichtlich der Aufstellung einer Liste von 15 Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt (2014/794/EU)
Gemäß Artikel 6 des Beschlusses wird der Standpunkt, der von der Union im Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit (im Folgenden „Ausschuss“) bei Entscheidungen…
Erwägungsgrund 5 32014D0443BESCHLUSS DES RATES vom 8. Juli 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses zu vertretenden Standpunkt (2014/443/EU)
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, der hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des SPS-Unterausschusses zu vertreten ist —
Erwägungsgrund 4 32016D0202BESCHLUSS (EU) 2016/202 DES RATES vom 12. Februar 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingerichteten WPA-Ausschusses hinsichtlich der Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, den sie hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses vertritt —
Erwägungsgrund 9 32014D0640Die für Kultur und audiovisuelle Fragen zuständigen Vorbereitungsgremien des Rates sollten frühzeitig in die Festlegung des im Namen der Europäischen Union im…
Erwägungsgrund 7 32014D0640Nach Artikel 6 des Beschlusses wird die Union im Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit durch hochrangige Beamte der Kommission sowie der Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 6 32015D0201BESCHLUSS (EU) 2015/201 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Es ist daher angezeigt, den Standpunkt der Union bezüglich der Geschäftsordnungen festzulegen, die sich die besagten Unterausschüsse geben sollen —