Art. 4 32008D0262BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Protokolls (2008/262/EG)
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Protokolls finden Artikel 1, Artikel 4 und Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a Satz 1 des Protokolls sowie die Rechte und Pflichten nach…
Art. 3 Abs. 1 Buchst. d 32016D2118BESCHLUSS (EU) 2016/2118 DES RATES vom 28. Oktober 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Titel IV: — Artikel 9, Artikel 10 Absatz 2, Artikel 10 Absatz 3, Artikel 12 Absatz 4, Artikel 12 Absatz 5 und Artikel 12 Absatz 10 und Artikel 14, Artikel 15,…
Art. 4 32008D0261BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Protokolls (2008/261/EG)
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Protokolls finden Artikel 1, Artikel 4 und Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a Satz 1 des Protokolls sowie die Rechte und Pflichten nach…
Erwägungsgrund 5 32011D0034BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2010 über die Unterzeichnung im Namen der Union und vorläufige Anwendung des Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union (2011/34/EU)
Das Protokoll sollte bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren gemäß seinem Artikel 10 vorläufig angewendet werden —
Art. 5 32004D0849Die Artikel 1, 3, 4, 5 und 6 sowie Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a) Satz 1 des Abkommens finden gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Abkommens bis zu dessen…
Erwägungsgrund 5 32011D0027BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Union (2011/27/EU)
In Artikel 10 des Protokolls ist vorgesehen, dass das Protokoll vor seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt wird —