Erwägungsgrund 1 32014D0645
Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Beschlusses 2012/389/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der vorgeschlagenen Beiträge von Drittstaaten zu fassen.