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Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ANHANG 1. Der Anhang zum Beschluss 2014/512/GASP erhält die Bezeichnung „Anhang I“. 2. Folgende Anhänge werden angefügt: „ANHANG II LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2 BUCHSTABE A OPK OBORONPROM UNITED AIRCRAFT CORPORATION URALVAGONZAVOD ANHANG III LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2 BUCHSTABE B ROSNEFT TRANSNEFT GAZPROM NEFT ANHANG IV LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 3a JSC Sirius (Optoelektronik für zivile und militärische Zwecke) OJSC Stankoinstrument (Maschinenbau für zivile und militärische Zwecke) OAO JSC Chemcomposite (Materialien für zivile und militärische Zwecke) JSC Kalashnikov (Kleinwaffen) Waffenfabrik JSC Tula (Waffensysteme) NPK Technologii Maschinostrojenija (Munition) OAO Wysokototschnye Kompleksi (Flugabwehr- und Panzerabwehrsysteme) OAO Almaz Antey (staatseigenes Unternehmen; Waffen, Munition, Forschung) OAO NPO Bazalt (staatseigenes Unternehmen; Herstellung von Maschinen zur Herstellung von Waffen und Munition)“
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ANHANG I AUFGEHOBENE RECHTSAKTE UND NACHFOLGENDE ÄNDERUNGEN…
Artikel 5 des Beschlusses 2014/119/GASP des Rates erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juni 2015.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.