Erwägungsgrund 3 32014D0664
Ein neues Übereinkommen wird derzeit noch im IOR verhandelt. Es ist nunmehr gewiss, dass das Übereinkommen nicht bis zum Termin des 31. Dezember 2014 geschlossen werden kann. Es liegt daher im Interesse der Union, sicherzustellen, dass das derzeitige Übereinkommen verlängert wird.