Erwägungsgrund 5 32014D0665
Angesichts des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 sollte das Protokoll ab diesem Datum bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Angesichts des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 sollte das Protokoll ab diesem Datum bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —