Erwägungsgrund 11 32014D0675
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 werden die Richtlinie 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden und daher aus diesem zu streichen sind.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 werden die Richtlinie 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden und daher aus diesem zu streichen sind.