Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Konsultationen mit der ukrainischen Seite und im Rahmen der allgemeinen Anstrengungen zur Umsetzung des Friedensprozesses in der Ukraine hat die Kommission dem Rat vorgeschlagen, die vorläufige Anwendung der Handelsbestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) (Titel IV) bis zum 31. Dezember 2015 zu verschieben und gleichzeitig die Anwendung der autonomen Handelsmaßnahmen der Union zugunsten der Ukraine fortzusetzen.
In Anbetracht der beispiellosen Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit, Politik und Wirtschaft, denen die Ukraine gegenübersteht, und zur Unterstützung…
Artikel 486 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der…
Den Rahmen für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine bilden die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und die…
Der Wortlaut des zu unterzeichnenden Abkommens ist dem Beschluss 2014/295/EU des Rates vom 17. März 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung…
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine entwickeln sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der Östlichen…
Am 15. Mai 2013 hat die Europäische Kommission dem Rat vorgeschlagen, dass das Abkommen im Namen der Union unterzeichnet und gemäß Artikel 486 des Abkommens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.