Art. 2 32014D0698BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/001 EL/Nutriart, Griechenland) (2014/698/EU)
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0697BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (EGF/2014/000 TA 2014 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission) (2014/697/EU)
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Art. 2 32011D0469BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/022 DK/LM Glasfiber, Dänemark) (2011/469/EU)
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Art. 2 32015D0469BESCHLUSS (EU) 2015/469 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/009 PL/Zachem, Polen)
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Art. 2 32009D0346BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS VON EUROPOL vom 9. April 2009 zur Genehmigung der von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren für die Anpassung der im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 16. November 1999 genannten Beträge für die Besteuerung von Gehältern und Bezügen, die an Bedienstete von Europol gezahlt werden, zugunsten von Europol (2009/346/EG)
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