Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. September 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (EGF/2014/000 TA 2014 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission) (2014/697/EU)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF auf Initiative der Kommission jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF für technische Unterstützung in Anspruch genommen werden. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 330000 EUR bereitzustellen.
Erwägungsgrund 3 32014D0697
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