Erwägungsgrund 4 32013D0420BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Juli 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/000 TA 2013 — Technische Unterstützung auf Betreiben der Kommission) (2013/420/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um technische Unterstützung auf Betreiben der Kommission bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32012D0408BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/000 TA 2012 — technische Unterstützung auf Betreiben der Kommission) (2012/408/EU)
Der EGF sollte deshalb zur Bereitstellung technischer Unterstützung auf Betreiben der Kommission in Anspruch genommen werden —
Erwägungsgrund 5 32011D0658BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/000 TA 2011 — technische Unterstützung auf Initiative der Kommission) (2011/658/EU)
Der EGF sollte deshalb zur Bereitstellung technischer Unterstützung auf Betreiben der Kommission in Anspruch genommen werden —
Erwägungsgrund 4 32015D1179BESCHLUSS (EU) 2015/1179 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF/2015/000 TA 2015 — Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um den Betrag von 630 000 EUR für technische Unterstützung auf Initiative der Kommission bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32014D0812BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/010 ES/Castilla y León, Spanien) (2014/812/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32014D0696BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/010 RO/Mechel, Rumänien) (2014/696/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Rumänien eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann —