Art. 4 32014D0711BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union und die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2014/711/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0717BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/717/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0741BESCHLUSS DES RATES vom 21. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen bezüglich der Rücknahme des Einwandes der Union gegen die Streichung dreier Unternehmen aus der Liste in Japans Anhang 3 von Anlage I des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (2014/741/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0712BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 zur Ernennung eines dänischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen (2014/712/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32014D0007BESCHLUSS DES RATES vom 5. Dezember 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Georgiens an den Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2014/7/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.