Beschluss des Rates vom 21. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen bezüglich der Rücknahme des Einwandes der Union gegen die Streichung dreier Unternehmen aus der Liste in Japans Anhang 3 von Anlage I des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (2014/741/EU)
Da Bedenken geäußert wurden, erhob die Union am 1. Oktober 2001 gemäß Artikel XXIV Nummer 6 Buchstabe b des GPA von 1994 einen Einwand gegen die von Japan vorgeschlagenen Änderungen, um die Gründe für die beabsichtigte Streichung dieser drei Eisenbahnunternehmen aus der Liste eingehend zu prüfen.
Erwägungsgrund 2 32014D0741
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