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Unabhängig von der Möglichkeit, Netzkodizes nach dem Verfahren gemäß Artikel 6 der Stromverordnung und gemäß Artikel 8 der Erdgasverordnung auszuarbeiten, kann die Kommission von sich aus Leitlinien entwickeln und anschließend das Annahmeverfahren einleiten, um sie rechtsverbindlich zu machen. Die Bereiche, in denen Netzkodizes entwickelt werden können, sind in Artikel 18 Absätze 1, 2 und 3 der Stromverordnung und in Artikel 23 Absatz 1 der Gasverordnung festgelegt.
Die Kommission ist befugt, gemäß Artikel 67 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Richtlinie um Leitlinien zu ergänzen, in denen die Einzelheiten des…
Die Entwicklung und Umsetzung von Netzkodizes und Leitlinien ist eine wichtige Maßnahme, die für die vollständige Integration des Energiebinnenmarkts…
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/943 kann die Kommission Leitlinien oder Netzkodizes erlassen, um das erforderliche Maß an Harmonisierung zu bewirken. Solche…
Um einen effizienten Gashandel und eine effiziente Gasfernleitung in allen Fernleitungsnetzen der Union zu fördern und zu erleichtern und somit die…
Als ersten Schritt zu verbindlichen europäischen Netzkodizes hat die Kommission im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 der Stromverordnung und der Gasverordnung…
relevante Aspekte der gemäß den Artikeln 6 und 18 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 entwickelten Netzkodizes und -leitlinien;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.