Erwägungsgrund 1 32014D0718
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien (im Folgenden „Beitrittsakte“) ist dem Beitritt der Republik Kroatien zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (im Folgenden „Abkommen“) durch Abschluss eines Protokolls zum Abkommen zuzustimmen (im Folgenden „Protokoll“). Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte sieht für einen derartigen Beitritt ein vereinfachtes Verfahren vor, nach dem das Protokoll zwischen dem Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und dem betreffenden Drittstaat geschlossen wird.