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Nach Artikel XXII Absatz 2 des Überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder dem Überarbeiteten GPA unter Bedingungen beitreten, die zwischen diesen Mitgliedern und den Vertragsparteien in einem Beschluss des GPA-Ausschusses zu vereinbaren sind.
Nach Artikel XXII Absatz 2 des Überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder dem Überarbeiteten GPA unter Bedingungen beitreten, die zwischen diesen Mitgliedern und…
Nach Artikel XXII Absatz 2 des Überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder dem Überarbeiteten GPA unter Bedingungen beitreten, die zwischen dem jeweiligen Mitglied…
Nach Artikel XXII Absatz 2 des Überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder dem Überarbeiteten GPA unter Bedingungen beitreten, die zwischen dem jeweiligen Mitglied…
Die Änderung oder Rücknahme der in den Zolltariflisten der WTO-Mitglieder festgelegten Zugeständnisse ist in Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und…
Am 7. Januar 2002 stellte die Republik Moldau einen Antrag auf Beitritt zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO (im…
Artikel XII des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass die Beitrittsbedingungen zwischen dem Beitrittskandidaten und der WTO zu vereinbaren sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.