Erwägungsgrund 5 32018D1536BESCHLUSS (EU) 2018/1536 DES RATES vom 9. Oktober 2018 zur Festlegung des von der Europäischen Union hinsichtlich des Beitritts Australiens zum überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel XXII Absatz 2 des überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder dem überarbeiteten GPA unter Bedingungen beitreten, die zwischen dem jeweiligen Mitglied…
Erwägungsgrund 5 32014D0721BESCHLUSS DES RATES vom 13. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zum Beitritt Neuseelands zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertreten ist (2014/721/EU)
Nach Artikel XXII Absatz 2 des Überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder dem Überarbeiteten GPA unter Bedingungen beitreten, die zwischen diesen Mitgliedern und…
Erwägungsgrund 5 32014D0720BESCHLUSS DES RATES vom 13. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zum Beitritt Montenegros zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertreten ist (2014/720/EU)
Nach Artikel XXII Absatz 2 des Überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder dem Überarbeiteten GPA unter Bedingungen beitreten, die zwischen diesen Mitgliedern und…
Erwägungsgrund 5 32015D1969BESCHLUSS (EU) 2015/1969 DES RATES vom 22. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen hinsichtlich des Beitritts der Ukraine zum Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel XXII Absatz 2 des Überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder dem Überarbeiteten GPA unter Bedingungen beitreten, die zwischen dem jeweiligen Mitglied…
Erwägungsgrund 5 32015D1522BESCHLUSS (EU) 2015/1522 DES RATES vom 14. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Beitritts der Republik Moldau zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Nach Artikel XXII Absatz 2 des Überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder dem Überarbeiteten GPA unter Bedingungen beitreten, die zwischen dem jeweiligen Mitglied…
Erwägungsgrund 4 32019D0349BESCHLUSS (EU) 2019/349 DES RATES vom 22. Februar 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Welthandelsorganisation für das öffentliche Beschaffungswesen zm Beitritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu dem überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu vertreten ist
Nach Artikel XXII.2 des überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder diesem Übereinkommen unter Bedingungen beitreten, die zwischen diesen Mitgliedern und den…