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Neuseelands Schlussofferte bietet zwar einen weitreichenden, aber keinen umfassenden Geltungsbereich. Die Union sollte daher für Neuseeland bestimmte Ausnahmen in ihrem Geltungsbereich vorsehen. Diese im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten Ausnahmen werden Teil der Bedingungen für den Beitritt Neuseelands zum Überarbeiteten GPA und in den Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden „GPA-Ausschuss“) über den Beitritt Neuseelands aufgenommen.
Neuseelands Verpflichtungen in Bezug auf den Geltungsbereich sind in seiner Schlussofferte enthalten, die den Vertragsparteien des Überarbeiteten GPA am 21.…
Im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen ist im Namen der Union der Standpunkt zu vertreten, dass der Beitritt Neuseelands zu dem Übereinkommen über…
Es wird erwartet, dass Neuseelands Beitritt zu dem Überarbeiteten GPA einen positiven Beitrag zu einer weiteren internationalen Öffnung der öffentlichen…
Am 28. September 2012 stellte Neuseeland einen Antrag auf Beitritt zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden…
Es ist daher notwendig, den im Namen der Union im GPA-Ausschuss gegenüber dem Beitritt Neuseelands zu vertretende Standpunkt festzulegen —
Die Schlussofferte Montenegros spiegelt die Aufstellung des Geltungsbereichs der Union in Anlage I des Überarbeiteten GPA wider. Sie ist deshalb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.