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Australiens Schlussofferte bietet zwar einen weitreichenden, aber keinen umfassenden Geltungsbereich. Die Union sollte daher für Australien bestimmte Ausnahmen in ihrem Geltungsbereich vorsehen. Diese in der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführten Ausnahmen werden Teil der Bedingungen für den Beitritt Australiens zum überarbeiteten GPA und in den Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden „GPA-Ausschuss“) über den Beitritt Australiens aufgenommen.
Neuseelands Schlussofferte bietet zwar einen weitreichenden, aber keinen umfassenden Geltungsbereich. Die Union sollte daher für Neuseeland bestimmte Ausnahmen…
Die Verpflichtungen Australiens in Bezug auf den Geltungsbereich sind in seiner Schlussofferte enthalten, die den Vertragsparteien des überarbeiteten GPA am 7.…
Im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen ist im Namen der Union der Standpunkt zu vertreten, dass der Beitritt Australiens zu dem überarbeiteten…
Am 2. Juni 2015 stellte Australien einen Antrag auf Beitritt zu dem überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government…
Der Beitritt Australiens zum überarbeiteten GPA dürfte auf positive Weise zu einer weiteren internationalen Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte…
Die Schlussofferte des Vereinigten Königreichs ist angemessen, da die Selbstverpflichtungen des Vereinigten Königreichs zum Geltungsbereich der Union den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.