Erwägungsgrund 2 32014D0726
Der Beschluss 2012/389/GASP sollte geändert werden, um den von dem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckten Zeitraum bis zum 15. Oktober 2015 zu verlängern —
Der Beschluss 2012/389/GASP sollte geändert werden, um den von dem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckten Zeitraum bis zum 15. Oktober 2015 zu verlängern —