Erwägungsgrund 2 32014D0728
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2015 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2015 verlängert werden.