Beschluss des Rates vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 4 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, zu vertreten ist (2014/734/EU)
Die Union und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien haben ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 bzw. am 14. Juni 2012 beim Verwahrer des Übereinkommens hinterlegt. Daher trat das Übereinkommen gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Übereinommens am 1. Mai 2012 für die Union und am 1. August 2012 für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien in Kraft.
Erwägungsgrund 4 32014D0734
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