Erwägungsgrund 3 32014D0740
Die mit dem Beschluss Nr. 8/2005 des AKP-EG-Botschafterausschusses angenommene Satzung und Geschäftsordnung des ZUE (im Folgenden „ZUE-Satzung“) und die mit dem Beschluss Nr. 5/2004 des AKP-EG-Botschafterausschusses angenommene Haushaltsordnung des Zentrums (im Folgenden „ZUE-Haushaltsordnung“) sehen Garantien hinsichtlich der Berichterstattung an und der Beaufsichtigung durch den AKP-EU-Botschafterausschuss vor.