Erwägungsgrund 7 32014D0783
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, sodass diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 1. Januar beginnen kann.
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, sodass diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 1. Januar beginnen kann.