Erwägungsgrund 2 32014D0784
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Parteien auch dann über den 31. Dezember 2013 hinaus fortzusetzen, wenn dieser Beschluss angenommen wird, oder wenn die Erfüllung der gegebenenfalls vorhandenen verfassungsrechtlichen Anforderungen für diesen Beschluss nach dem 10. Juli 2014 mitgeteilt wird.