Erwägungsgrund 1 32014D0789
Im Einklang mit dem Beschluss 2014/257/EU des Rates wurde das Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (im Folgenden „Zusatzprotokoll“) unterzeichnet und seit dem 1. Juli 2013 vorläufig angewendet bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.