Art. 1 32014D0257BESCHLUSS DES RATES vom 14. März 2014 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (2014/257/EU)
Die Unterzeichnung, im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten, des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren…
Art. 1 32014D0789Das Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich…
Erwägungsgrund 1 32014D0257BESCHLUSS DES RATES vom 14. März 2014 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (2014/257/EU)
Am 24. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Union sowie ihrer Mitgliedstaaten und Kroatiens Verhandlungen mit der Republik Korea über…
Erwägungsgrund 4 32014D0257BESCHLUSS DES RATES vom 14. März 2014 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, und die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (2014/257/EU)
In Anbetracht des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 sollte das Zusatzprotokoll mit Wirkung vom selben Tag vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 1 32009D0484BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/484/EG)
Das Zusatzprotokoll zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der…
Erwägungsgrund 5 32014D0665BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/665/EU)
Angesichts des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 sollte das Protokoll ab diesem Datum bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen…