Erwägungsgrund 2 32014D0804
Nachdem der Rat am 15. April 2014 einen Beschluss zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen erlassen hatte, wurde von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 37 Vertrags über die Europäische Union (EUV) ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über die Rechtsstellung der unionsgeführten Einsatzkräfte bei der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Kamerun ausgehandelt.