Erwägungsgrund 3 32014D0811
Belgien hat am 2. April 2013 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen im Unternehmen Carsid SA gestellt und diesen Antrag bis zum 4. Juli 2014 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 911934 EUR bereitzustellen.