Erwägungsgrund 4 32014D0813BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/012 BE/Ford Genk, Belgien) (2014/813/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Belgiens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32015D0470BESCHLUSS (EU) 2015/470 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/011 BE/Saint-Gobain Sekurit, Belgien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Belgiens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32011D0470BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/031 BE/General Motors Belgium, Belgien) (2011/470/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Belgiens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32015D0471BESCHLUSS (EU) 2015/471 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/011 BE/Caterpillar, Belgien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 222 854 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32015D0044BESCHLUSS (EU) 2015/44 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/014 FR/Air France, Frankreich)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Frankreichs bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32013D0789BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/003 DE/First Solar, Deutschland) (2013/789/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Deutschlands bereitzustellen —