Erwägungsgrund 5 32011D0099BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3. Februar 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/012 NL/Noord Holland ICT, Niederlande) (2011/99/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag der Niederlande bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32011D0657BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/030 NL/Noord-Holland und Flevoland Abteilung 18, Niederlande) (2011/657/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von den Niederlanden eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32011D0655BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/028 NL/Overijssel Abteilung 18, Niederlande) (2011/655/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von den Niederlanden eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32011D0654BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/027 NL/Noord-Brabant Abteilung 18, Niederlande) (2011/654/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von den Niederlanden eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0740BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/024 NL/Noord Holland und Zuid Holland, Abteilung 58, Niederlande) (2010/740/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von den Niederlanden eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0741BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/027 NL/Noord Brabant und Zuid Holland, Abteilung 18, Niederlande) (2010/741/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von den Niederlanden eingereichten Antrag bereitzustellen —