Erwägungsgrund 3 32014D0812
Spanien hat am 5. Dezember 2013 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in drei Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE Revision 2 Abteilung 16 (Herstellung von Holz-, Kork-, Flecht-, und Korbwaren (ohne Möbel)) in der NUTS-II-Region Castilla y León (ES 41) gestellt und den Antrag bis zum 25. März 2014 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 700000 EUR bereitzustellen.